
Berlin Oberverwaltungsgericht: Fahrgäste haben keinen Anspruch auf S-Bahn-Videoaufnahmen
Fahrgäste der Berliner S-Bahn haben keinen Anspruch auf Herausgabe von Videoaufnahmen ihrer Fahrt. Das hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am Dienstag entschieden und damit ein Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin bestätigt.
Ein Mann hatte von der S-Bahn Berlin eine Kopie von Überwachungsvideos seiner Fahrt verlangt. Dabei stützte er sich auf das Auskunftsrecht in der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Das Unternehmen lehnte das ab und verwies auf sein eigenes Datenschutzkonzept, das es mit der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit abgestimmt hatte. Es sieht vor, dass Videos nur auf Anfrage von Strafverfolgungsbehörden herausgegeben und ansonsten automatisch nach 48 Stunden gelöscht werden.

Das Gericht erkannte zwar an, dass es sich bei den Aufnahmen um personenbezogene Daten handelt. Trotzdem habe die S-Bahn Berlin GmbH die Herausgabe verweigern dürfen, da ihr Datenschutzkonzept die Persönlichkeitsrechte der Fahrgäste im Sinne der DSGVO bestmöglich schütze, so das OVG. Das Interesse des Mannes an den Videos habe demgegenüber zurücktreten müssen.
Eine Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht ist zugelassen.