
Mecklenburg-Vorpommern Kein Deal im Prozess um gestohlenes Keltengold von Manching
Die Angeklagten aus Schwerin und Berlin haben keine Geständnisse abgelegt, für die ihnen das Gericht Strafminderung in Aussicht gestellt hatte.
Im Prozess um den gestohlenen keltischen Goldschatz haben die vier Angeklagten aus Schwerin und Berlin Dienstagvormittag den Deal des Landgerichts Ingolstadt abgelehnt und kein Geständis abgelegt. Das Gericht hatte ihnen eine individuelle Strafminderung vorgeschlagen, wenn sie ihre eigene Beteiligung gestehen, etwas zu den anderen Angeklagten sagen und im besten Fall auch noch Hinweise auf den Verbleib des Manchinger Keltengoldes liefern können.
Goldschatz aus Museum gestohlen
Den vier Männern wird vorgeworfen Ende 2022 einen keltischen Goldschatz im Wert von mehr als 1,5 Millionen Euro aus dem Kelten- und Römer-Museum im oberbayerischen Manching (Landkreis Pfaffenhofen an der Ilm) gestohlen und zum Teil eingeschmolzen zu haben. Nachdem Ermittler Goldnuggets gefunden hatten, suchten sie auf einem Hof in Plate bei Schwerin - fanden aber nichts.
Prozess wird ohne Deal fortgesetzt
Den Angeklagten hätten rund drei bis acht Jahre Freiheitsstrafe gedroht, wenn sie gestanden hätten. Ohne den Deal liegt die Höchststrafe bei 15 Jahren. Der Vorsitzende Richter sah in der laufenden Beweisaufnahme bereits genug Hinweise für die Aktivität als Bande. Trotzdem ließen sich die Angeklagten nicht auf den Deal ein. Der Prozess wird nun wie geplant fortgesetzt. Den vier Angeklagten werden neben dem Goldschatzdiebstahl auch noch rund 30 weitere Einbrüche vorgeworfen, die sie als Diebesbande durchgeführt haben sollen.
Dieses Thema im Programm:
NDR 1 Radio MV | Regionalnachrichten aus Schwerin | 13.05.2025 | 12:30 Uhr