
Nordrhein-Westfalen Verbot von "Reichsbürger"-Vereinigung: So aktiv sind sie in NRW
Bundesinnenminister Dobrindt hat die "Reichsbürger"-Vereinigung "Königreich Deutschland" verboten. Auch in NRW gab es eine Razzia.
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hat am Dienstag die Reichsbürger-Vereinigung "Königreich Deutschland" (KRD) verboten. Es gab bundesweite Razzien, auch in NRW wurde ein Objekt in Werne durchsucht. Schwerpunkt der Maßnahmen war Sachsen, wo auch der Anführer Peter Fitzek festgenommen wurde. Er nennt sich auch "Peter der Erste". Während die Gruppierung von mehreren Tausend Anhängern spricht, zählt der Verfassungsschutz eher mehrere Hundert bundesweit. Wie aktiv ist die Gruppierung in NRW?
Verfassungsschutz NRW: Rückläufige Aktivitäten von "Königreich Deutschland"

Vorstellung des Verfassungsschutz-Berichts 2024
Das Landes-Innenministerium teilte dem WDR mit, dass die nun verbotene Gruppierung in NRW aktuell circa 100 Mitglieder hat. Laut NRW-Verfassungsschutzbericht 2024 ist das "Königreich Deutschland" in Nordrhein-Westfalen mit der Untergruppierung "Leucht-Turm" aktiv. Diese habe Wanderungen zur Vernetzung von Anhängern angeboten. Doch diese fanden 2024 den Angaben zufolge nur noch sporadisch in Düsseldorf, Köln und Bielefeld statt.
Seminarangebot zeigt Denkweise des Vereins
Ein weiteres Betätigungsfeld des KRD sind Seminare. Laut Verfassungsschutz-Bericht 2024 nahmen die Seminarangebote in NRW im Vergleich zum Vorjahr "deutlich" ab. So habe es im Juli 2024 die letzte Ankündigung für das Seminar "Systemausstieg" im Großraum Köln gegeben. Einen Einblick in diese Veranstaltungen gibt das Seminar mit dem Titel "Basis und Aufbau". Die Ankündigung liest sich wie eine Werbeveranstaltung für die "Reichsbürger"-Bewegung. In der Seminarankündigung heißt es: "Das KRD ist rechtlich ein sicheres Terrain. Es kämpft nicht gegen das BRD-System, sondern baut friedlich daneben, vollständig neue, eigene Strukturen in allen Bereichen des Lebens, zum Wohle von Mensch und Tier, der Natur und der Erde im Einklang mit den Schöpfungsgesetzen auf."
Begründung für das Verbot
Doch diese Parallel-Strukturen stehen nach Auffassung von Bundesinnenminister Dobrindt nicht im Einklang mit den Gesetzen, weshalb er das Verbot auf der Grundlage des Vereinsgesetzes verhängte. Zur Verbotsbegründung heißt es aus dem Bundesinnenministerium, der Verein "läuft nach Zweck und Tätigkeiten den Strafgesetzen zuwider und richtet sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung sowie gegen den Gedanken der Völkerverständigung".
Über das Thema berichten wir am Dienstag auch in den WDR-Hörfunk-Nachrichten.
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