
Rheinland-Pfalz Nach Reichsbürger-Razzia: So reagieren die Menschen in Gönnheim
Die Polizei hat bei einer Razzia im pfälzischen Gönnheim (Kreis Bad Dürkheim) einen mutmaßlichen Reichsbürger festgenommen. Der Mann, Mathias B, soll zum Verein "Königreich Deutschland" gehört haben, der jetzt verboten wurde.
Der Bürgermeister von Gönnheim, Wolfram Meinhardt (FWG), zeigte sich von der Razzia in seinem Dorf überrascht. Der 46-jährige Mathias B. sei erst vor etwa einem halben Jahr wieder von Wittenberg in Sachsen-Anhalt nach Gönnheim zurückgekehrt.
Eine Nachbarin von Mathias B. erzählt, er sei immer ruhig und zurückhaltend gewesen. Sie kenne ihn schon seit er ein kleiner Junge war. Er sei ein Nachbarssohn gewesen. "Als ich zwölf war, habe ich ihn immer im Kinderwagen rumgeschoben. Vor ein paar Monaten ist er hier wieder eingezogen - aus heiterem Himmel." Die Razzia hat sie aus nächster Nähe mitbekommen.
Beamte sichern Beweise bei Razzien
Bei den Razzien in sieben Bundesländern am Dienstag im Auftrag der Bundesanwaltschaft wurden den Angaben zufolge auch Beweismittel sichergestellt, die die "verfassungsfeindlichen Ziele und Aktivitäten des Vereins" belegen sollen. Unter anderem wurden drei Vereinsimmobilien, zahlreiche Fantasiedokumente, Vereinsunterlagen, Bargeld, Landmaschinen und Fahrzeuge beschlagnahmt.
Verhafteter soll für Finanzen der Reichsbürger zuständig gewesen sein
Mathias B., der inzwischen in U-Haft sitzt, soll für die Finanzen in der Gruppierung "Königreich Deutschland" zuständig gewesen sein und damit dem Führungskreis angehört haben. Insgesamt wurden am Dienstag vier mutmaßliche Rädelsführer des Vereins festgenommen, darunter auch der Gründer Peter Fitzek. Vor der Razzia und der Festnahme von Mathias B. hatte Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) die Reichsbürger-Vereinigung "Königreich Deutschland" verboten.
Bürgermeister: B. ging keiner geregelten Arbeit nach
Der Bürgermeister sagte dem SWR, er sei überrascht, dass Mathias B. sogar dem Führungszirkel des "Königreich Deutschland" angehört haben soll. B. sei auf dem Neujahrsempfang im Ort gewesen und als Gast auch in der letzten Ratssitzung. "Wir haben uns nur gewundert, weil er nix arbeitet oder keine geregelten Arbeitszeiten hat, so muss man das sagen." Die Nachbarin sagt, B. sei "so ein bisschen ein Einzelgänger" gewesen. "Der ist ordentlich aufgewachsen und hat meines Erachtens einen guten Start gehabt."
Falsch: "Der am 15. März 1991 in Kraft getretene Zwei-plus-Vier-Vertrag vom 12. September 1990 markiert den Schlusspunkt der schrittweisen Wiederherstellung der vollen Souveränität Deutschlands nach dem Zweiten Weltkrieg." Der Vertrag erfüllt auch die Funktion eines Friedensvertrages. (Quelle: Wissenschaftlicher Dienst des Bundestages) These 2: Die Bundesrepublik hat gar keine Verfassung
Falsch: Das Grundgesetz war zwar zunächst als Provisorium gedacht, trat aber als Verfassung in Kraft. Eine Verfassung beschreibt den Aufbau eines Staates, definiert sein Staatsgebiet, und legt fest, welche Rechte und Pflichten der Staat gegenüber seinen Bürgern hat - und umgekehrt. Das alles tut das deutsche Grundgesetz. Auch andere Staaten wie Dänemark und Irland benutzen den Begriff Grundgesetz anstelle des Wortes Verfassung. (Quelle: Faktenfuchs, BR) These 3: Deutsche Bürger sind weiterhin Reichsbürger, weil die Staatsangehörigkeit in der Bundesrepublik nicht geregelt ist
Falsch: Das Gesetz zur Staatsangehörigkeit geht tatsächlich auf ein Gesetz aus der Kaiserzeit zurück. Laut Bundesverfassungsgericht ist aber die damals (1913) festgelegte deutsche Staatsangehörigkeit identisch mit der Staatsangehörigkeit der Bundesrepublik. Damit sind deutsche Bürger heute Bundesbürger und keine Bürger des untergegangenen Deutschen Reiches. (Quelle: Faktenfuchs, BR)
Mathias B. seit 2013 bei Reichsbürgern
Mathias B. soll der Reichsbürger-Vereinigung im Jahr 2013 beigetreten sein. Gegen ihn wurde am Dienstag Haftbefehl erlassen. Die Beschuldigten seien unter anderem "dringend verdächtig, sich als Rädelsführer in einer kriminellen Vereinigung mitgliedschaftlich betätigt zu haben", teilte der Generalbundesanwalt in Karlsruhe mit.
Sendung am Di., 13.5.2025 14:00 Uhr, SWR4 am Nachmittag, SWR4